Sicher durch die Probezeit
Ein neuer Job ist aufregend, doch vor dem Kündigungsschutz kommt die Probezeit. Um die gegenseitige Kompatibilität zu prüfen, beschnuppern sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer in dieser Test- und Orientierungsphase intensiv. Welche Fallstricke auf Dich warten, wie Du souverän durch die Probezeit manövrierst und dabei auch noch wichtige Erkenntnisse gewinnst, erfährst Du hier.
Niemand kauft gerne die Katze im Sack. Widerrufs- und Rückgaberecht, kostenloses Probe-Abo, Geld-zurück-Garantie: Als Verbraucher wollen wir uns absichern, wenn wir größere Investitionen oder Anschaffungen tätigen. Mit der Probezeit verfügt auch der Arbeitsmarkt über einen vergleichbaren Sicherheitsmechanismus. Denn egal, wie aufwendig oder intensiv der Bewerbungsprozess ausfällt, ob sich die gegenseitigen Erwartungen langfristig tatsächlich erfüllen, zeigt sich erst im beruflichen Alltag.
Wie sind die arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen in der Probezeit?
Anders als beim Führerschein ist die arbeitsrechtliche Probezeit keine gesetzliche Vorschrift, sondern eine optionale vertragliche Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Die Dauer der Erprobung ist folglich nicht festgelegt, muss allerdings in einem angemessenen Verhältnis zu der jeweiligen Tätigkeit stehen.
Jedoch hat sich in Deutschland nicht zufällig branchenübergreifend de facto eine Probezeit von sechs Monaten etabliert, denn nach halbjähriger Betriebszugehörigkeit greift für Arbeitnehmer in Unternehmen mit mehr als zehn Beschäftigten der allgemeine Kündigungsschutz. Eine ordentliche Kündigung bedarf dann vom Arbeitgeber der sogenannten sozialen Rechtfertigung, das heißt: ein gesetzlich anerkannter Kündigungsgrund. In den ersten sechs Monaten hingegen ist die Auflösung eines Arbeitsverhältnisses in Anbetracht des fehlenden Kündigungsschutzes auch ohne Angabe von Gründen möglich.
Obwohl auf unterschiedlicher Gesetzesgrundlage basierend, fallen Probezeit und die im Kündigungsschutzgesetz festgeschriebene Wartezeit in der Praxis zusammen. Juristisch gesehen reglementiert die Probezeit lediglich die Kündigungsfrist: Diese kann für den vereinbarten Zeitraum von den gesetzlich vorgeschriebenen vier auf nur zwei Wochen reduziert werden.
Wie sind Urlaub und Krankheit in der Probezeit geregelt?
Aus naheliegenden Gründen sind Arbeitnehmer in der Regel bemüht, im Zuge ihres beruflichen Einstands nicht durch Abwesenheit zu glänzen. Dabei lassen sich urlaubs- oder krankheitsbedingte Ausfälle nicht immer vollständig vermeiden. Tatsächlich besteht auch in der Probezeit ein, wenn auch nur begrenzter, Anspruch auf Urlaub: Die im Arbeitsvertrag festgeschriebenen Urlaubstage pro Jahr werden nämlich zunächst anteilig pro Monat gewährt.
Im Krankheitsfall besteht Anspruch auf Entgeltfortzahlung nach den ersten vier Wochen eines Arbeitsverhältnisses. Zuvor zahlt die Krankenkasse lediglich Krankengeld.
In jedem Fall führen Urlaubs- und Krankheitstage nicht automatisch zu einer Verlängerung der Probezeit, denn eine solche bedarf einer gesonderten, beidseitigen Vereinbarung.
Die Probezeit als Chance
Angesichts des fehlenden Kündigungsschutzes und verringerter Kündigungsfrist scheint die Probezeit in erster Linie dem Arbeitgeber zugute zu kommen. Dabei birgt diese Eingewöhnungsphase umgekehrt auch für Dich die Chance, Deinen Arbeitgeber auf Herz und Nieren zu prüfen. Wenn Du ein längeres Beschäftigungsverhältnis anstrebst, solltest Du Dich deshalb gleich zu Beginn Deiner neuen Tätigkeit bemühen, herauszufinden, ob Deine Erwartungen und Bedürfnisse hinreichend erfüllt werden.
Natürlich ist ein neuer Job immer etwas Besonderes. Auch solltest Du diesen nicht leichtfertig aufs Spiel setzen, in dem Du Deinen Arbeitgeber bewusst auf die Probe stellst. Gleichzeitig solltest Du eventuelle Frühwarnsignale nicht ignorieren. Wenn Du Dich schon während der Probezeit an Deinem Arbeitsplatz nicht wohl fühlst, Wertschätzung vermisst oder mit Kollegen oder Vorgesetzten aneinandergerätst, sind langfristig Probleme vorprogrammiert. Weiterhin solltest Du auch ehrlich reflektieren, ob Du Dich Deinen Aufgaben tatsächlich gewachsen fühlst. Abhängig von Deinen Karriereambitionen solltest Du auch Aufstiegs- und Entwicklungschancen im Blick haben.
Im Idealfall kannst Du nach Ablauf der Probezeit die entscheidende Frage „Gefällt mir mein Job?“ eindeutig beantworten.
Sicher durch die Probezeit!
Wenngleich der abgeschlossene Arbeitsvertrag karrieretechnisch einen bedeutsamen Etappensieg darstellt, kannst Du Dich dennoch nicht auf Deinen Lorbeeren ausruhen. In der Probezeit stehst Du nämlich nicht unter Welpenschutz, sondern unter besonderer Beobachtung: Jetzt gilt es, den positiven ersten Eindruck zu bestätigen!
Das richtige Auftreten wird dabei schnell zu einer Gratwanderung zwischen an Passivität grenzender Bescheidenheit und übermotivierter Selbstdarstellung. Grundsätzlich solltest Du Dich nicht unter zu großen Druck setzen. Besinne Dich darauf, dass Dein Arbeitgeber Dir mit der Einstellung bereits Deine Eignung attestiert und Du deshalb nicht in einer permanenten Bringschuld stehst. Schließlich ist noch kein Meister vom Himmel gefallen!
So wird auch niemand von Dir erwarten, dass Du gleich zu Beginn mit internen Abläufen vertraut bist und alles beherrschst. Lernbereitschaft und ein erkennbares Bemühen um Eingliederung sind jedoch gern gesehen. Scheue Dich also nicht, Fragen zu stellen und Feedback einzufordern, Kritik anzunehmen und Fehler und Wissensdefizite offen einzugestehen.
Eigene Kritik solltest Du hingegen erst einmal spärlich üben und Verbesserungsvorschläge in den ersten Wochen und Monaten zurückhalten. Besserwisserei ist ebenso unangebracht wie übertriebene Unterwürfigkeit. Eigeninitiative darfst und sollst Du also nach Möglichkeit demonstrieren. Erledige Deine Arbeit sorgfältig und gewissenhaft und nutze Leerlauf, um auf die Suche nach neuen Aufgaben zu gehen oder Deinen Kollegen über die Schulter zu schauen.
Auch Deine Soft Skills kommen in der Probezeit auf den Prüfstand. Zuverlässigkeit ist in jeglicher Hinsicht ein Muss, auch auf Pünktlichkeit und Höflichkeit solltest Du uneingeschränkt großen Wert legen. Beobachte die Umgangsformen Deiner Kollegen, um ein Gefühl für die Unternehmenskultur zu entwickeln und mache eine bewusste Anstrengung, Dich zu integrieren. Völlig heraushalten solltest Du Dich lediglich aus Lästereien und ähnlichem.
Probieren geht bekanntlich über studieren! Also raus aus dem Hörsaal und auf zu unserem Stellenmarkt. Dort erwarten Dich als Berufseinsteiger jede Menge attraktive Jobangebote in Deiner Region und darüber hinaus.